Honorarsätze des Bausachverständigen

Soweit nicht anders vereinbart, werden die Baugutachterkosten im Bausachverständigenbüro F. Obermann wie folgt veranschlagt:

Die Gutachtenerstellung wird nach vereinbarten Sätzen abgerechnet, vereinbarte Honorare sind grundsätzlich zu ¾ im Voraus zu entrichten, der Rest nach Fertigstellung bzw. Abnahme (Abnahme gilt nur bei Sachverständigengutachten nach Werkvertrag, § 631 BGB, als vereinbart). Nach komplettem Zahlungseingang der im Voraus zu leistenden Summe wird der Sachverständige seine Tätigkeit aufnehmen. Die Abgabe des zu erstattenden Gutachtens kann auch per Nachnahme erfolgen. Beratung und Beratungsleistungen werden als Dienstvertrag gemäß § 611 BGB vereinbart und abgerechnet. Alle Leistungen, Tätigkeiten und Fahrten sind dem Sachverständigen durch den Auftraggeber zu vergüten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind in keinem Fall Grundlage für die Beauftragung des Sachverständigen und werden nicht Bestandteil des Vertrages bzw. Auftrages.

Der allgemeine Stundensatz für Baugutachter / Bausachverständiger beträgt 94,00€ pro Stunde zzgl. MwSt.

  1. Die Kosten aller Beratungen und / oder Ortstermine (OT) und Büroarbeiten / Niederschriften berechnen sich zu einem Stundensatz von 94,00€ zzgl. MwSt. Der Zeitaufwand je OT wird ab einer angefangenen ¼ Std. auf ½ Std. aufgerundet. Der OT beginnt mit dem Eintreffen des Bausachverständigen vor Ort und endet mit dem Losfahren zum Standort oder zu einem weiteren Termin.
  2. Die Arbeitszeit beginnt und endet an der Büroanschrift des Sachverständigen. Der anfallende Zeitaufwand, ab 20 km zzgl. von 0,45€ / km und Nebenkosten (z.B. Parkgebühren) kommt somit zur Abrechnung.
  3. An – und Abfahrt bis 20 km kostenlos danach PKW 0,45€ / km zzgl. MwSt.
  4. Zeithonorar für Mitarbeiter bei Ortstermin 56,00€ / Std. zzgl. MwSt.
  5. Laborkosten , Fremdleistungen, Verbrauchsmaterial , Probenahmematerial zum Selbstkostenpreis , Porto u. Versand etc. nach Aufwand, sofern nicht anders angegeben. Die erste Stunde wird immer voll abgerechnet.